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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

upside marketing – Oskar Lifsics
Geschäftsanschrift gemäß Impressum

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen upside marketing – Oskar Lifsics, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Auftraggebern, nachfolgend „Kunde“.

  2. Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

  3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

  4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder gesonderten Verträgen, haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

  1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing. Hierzu können insbesondere gehören:

  • Einrichtung, Verwaltung und Optimierung von Werbekonten und Werbekampagnen, insbesondere bei Google Ads, Microsoft Advertising, Meta Ads, TikTok Ads und vergleichbaren Plattformen,

  • Einrichtung und Optimierung von Kampagnen,

  • Keyword-, Zielgruppen- und Wettbewerbsanalysen,

  • laufende Kampagnenoptimierung,

  • Auswertung und Reporting,

  • Beratung im Bereich Online-Marketing,

  • Einrichtung und Konfiguration von Tracking- und Analyse-Lösungen, insbesondere Google Tag Manager, Google Analytics und Conversion-Tracking,

  • Einrichtung und Konfiguration weiterer Marketing-, Analyse- und Tracking-Systeme sowie

  • sonstige im jeweiligen Angebot vereinbarte Leistungen.

  1. Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg.

  3. Insbesondere werden keine bestimmten Impressionen, Klickzahlen, Rankings, Leads, Anfragen, Verkäufe, Umsätze, Gewinne, Conversion-Raten, Kosten pro Conversion, ROAS-, ROI- oder sonstigen Performance-Werte geschuldet oder garantiert.

  4. Prognosen, Hochrechnungen, Zielwerte und Einschätzungen des Auftragnehmers dienen der Planung und stellen keine Garantie oder Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses dar.

3. Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt insbesondere durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden zustande.

  2. Die Annahme kann insbesondere in Textform, beispielsweise per E-Mail, oder durch eine sonstige eindeutige Zustimmung erfolgen.

  3. Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können gesondert vergütet werden.

4. Einrichtungsleistungen und laufende Betreuung

  1. Die Leistungen des Auftragnehmers können aus einmaligen Einrichtungsleistungen und laufenden Betreuungsleistungen bestehen.

  2. Einmalige Einrichtungsleistungen können beispielsweise die Einrichtung oder grundlegende Überarbeitung eines Werbekontos, die Kampagnenerstellung oder die Einrichtung von Tracking- und Conversion-Messungen umfassen.

  3. Laufende Betreuungsleistungen können insbesondere die regelmäßige Kontrolle, Analyse und Optimierung von Kampagnen sowie Reporting und Beratung umfassen.

  4. Umfang und Inhalt der laufenden Betreuung richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Soweit keine konkreten Bearbeitungsintervalle vereinbart wurden, schuldet der Auftragnehmer keine tägliche Bearbeitung oder Kontrolle der Werbekonten.

5. Werbekonten und Werbebudget

  1. Werbekonten werden grundsätzlich im Namen bzw. für Rechnung des Kunden geführt. Soweit technisch möglich, bleibt der Kunde Inhaber seiner Werbekonten und gewährt dem Auftragnehmer die für die vereinbarte Tätigkeit erforderlichen Zugriffsrechte.

  2. Der Auftragnehmer handelt innerhalb der Werbekonten als ausführender bzw. verwaltender Dienstleister.

  3. Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers.

  4. Der Kunde hinterlegt seine Zahlungsmittel selbst bei den jeweiligen Werbeplattformen und trägt sämtliche Werbekosten unmittelbar gegenüber den jeweiligen Plattformbetreibern.

  5. Der Kunde ist für ausreichende Deckung, gültige Zahlungsmittel sowie die Begleichung der gegenüber den Plattformbetreibern entstehenden Kosten verantwortlich.

  6. Vereinbarte Werbebudgets werden vom Auftragnehmer bei der Kampagnensteuerung berücksichtigt. Technisch oder abrechnungsbedingt können die tatsächlichen Ausgaben durch die jeweilige Werbeplattform von eingestellten Tages- oder Monatsbudgets abweichen. Für solche vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Abweichungen haftet der Auftragnehmer nicht.

  7. Der Auftragnehmer ist nicht Vertragspartner der jeweiligen Werbeplattform hinsichtlich der vom Kunden dort bezogenen Werbeleistungen.

6. Werbeplattformen und sonstige Drittanbieter

  1. Die Leistungen des Auftragnehmers sind teilweise von Systemen und Leistungen Dritter abhängig. Hierzu gehören insbesondere Werbeplattformen wie Google, Meta, Microsoft oder TikTok sowie Website-, Shop-, Consent-, Tracking- und Analyse-Systeme.

  2. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf eigenständige Entscheidungen und technische Änderungen dieser Drittanbieter, insbesondere Änderungen von Algorithmen, Richtlinien, Benutzeroberflächen, Schnittstellen, Tracking-Verfahren, Attributionsmodellen oder sonstigen Funktionen.

  3. Der Auftragnehmer schuldet nicht die dauerhafte Zulassung oder Ausspielung bestimmter Anzeigen, Produkte, Dienstleistungen, Websites oder Werbekonten durch einen Plattformbetreiber.

  4. Für Sperrungen, Einschränkungen, Ablehnungen, technische Störungen oder sonstige Maßnahmen von Drittanbietern haftet der Auftragnehmer nicht, soweit deren Ursache nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

  5. Gleiches gilt für Einschränkungen der Datenerfassung oder Kampagnensteuerung, die insbesondere durch Browser-Technologien, Betriebssysteme, Adblocker, Cookie-Einstellungen, Consent-Systeme oder technische Änderungen von Drittanbietern entstehen und vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind.

7. Tracking, Conversion-Messung und Daten

  1. Soweit Tracking-, Analyse- oder Conversion-Messungen Gegenstand des Auftrags sind, erbringt der Auftragnehmer die im jeweiligen Angebot vereinbarten Einrichtungs- und Konfigurationsleistungen.

  2. Eine vollständig lückenlose oder hundertprozentig übereinstimmende Erfassung sämtlicher Nutzerinteraktionen und Conversions in allen beteiligten Systemen wird nicht geschuldet.

  3. Abweichungen zwischen verschiedenen Systemen, insbesondere zwischen Werbeplattformen, Webanalyse-Systemen, Shopsystemen und CRM-Systemen, können aufgrund unterschiedlicher Attributionsmodelle, Messmethoden, Cookie-Laufzeiten, Nutzereinwilligungen und technischer Einschränkungen auftreten. Solche technisch bedingten Abweichungen stellen für sich genommen keinen Mangel der Leistung des Auftragnehmers dar.

  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für nachträglich auftretende Tracking- oder Messfehler, soweit diese durch Änderungen an der Website, dem Shopsystem, dem Consent-Management, Plugins, Templates, Quellcode oder sonstigen technischen Systemen durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden.

  5. Der Kunde informiert den Auftragnehmer über wesentliche technische Änderungen, soweit diese Auswirkungen auf das eingerichtete Tracking oder die betreuten Werbekampagnen haben können.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

  2. Hierzu können insbesondere gehören:

  • Zugänge zu Werbekonten,

  • Website- und Shopsystemzugänge,

  • Zugänge zu Tracking- und Analyse-Systemen,

  • Produkt- und Leistungsinformationen,

  • Bild-, Video- und Textmaterial,

  • Informationen über Angebote und Preise sowie

  • erforderliche Freigaben.

  1. Verzögerungen, die aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden entstehen, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.

  2. Entsteht aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden fehlenden oder fehlerhaften Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet werden.

  3. Der Kunde informiert den Auftragnehmer über wesentliche Änderungen seines Angebots, seiner Website, seiner Preise, seines Geschäftsmodells oder sonstiger für die betreuten Kampagnen relevanter Umstände.

9. Inhalte, Werbemittel und Rechtmäßigkeit

  1. Soweit der Kunde Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Produktinformationen oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er über die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte verfügt.

  2. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Produkte, Dienstleistungen, Angebote und der von ihm bereitgestellten Inhalte und Angaben verantwortlich.

  3. Der Kunde ist für die Einhaltung der für seine Website, seine Produkte und seine Geschäftstätigkeit geltenden gesetzlichen Anforderungen verantwortlich, soweit deren Prüfung oder Umsetzung nicht ausdrücklich Gegenstand des vereinbarten Leistungsumfangs ist.

  4. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Etwaige Hinweise des Auftragnehmers zu rechtlichen oder steuerlichen Themen ersetzen keine entsprechende fachliche Beratung.

  5. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte umfassend rechtlich zu prüfen. Offensichtlich rechtswidrige oder offensichtlich gegen die Vorgaben einer Werbeplattform verstoßende Inhalte kann der Auftragnehmer ablehnen.

  6. Soweit eine Freigabe durch den Kunden vereinbart oder angefordert wird, darf der Auftragnehmer nach erfolgter Freigabe davon ausgehen, dass die freigegebenen Inhalte in der bestätigten Form eingesetzt werden sollen.

  7. Im Rahmen einer laufenden Kampagnenbetreuung darf der Auftragnehmer übliche Optimierungsmaßnahmen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs ohne vorherige Einzelfreigabe durchführen. Dies kann insbesondere Anpassungen von Geboten, Keywords, Suchbegriffen, Zielgruppen, Placements und Kampagneneinstellungen umfassen. Vereinbarte Budgetgrenzen bleiben hiervon unberührt.

10. Vergütung und Abrechnung

  1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

  2. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

  3. Einmalige Einrichtungsleistungen werden grundsätzlich nach Umsetzung der vereinbarten Leistung oder gemeinsam mit der nächstmöglichen monatlichen Abrechnung berechnet.

  4. Laufende Betreuungsleistungen werden grundsätzlich monatlich rückwirkend abgerechnet.

  5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit im jeweiligen Angebot oder auf der Rechnung nichts Abweichendes vereinbart wurde.

  6. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.

  7. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung weitere Leistungen bis zur Begleichung der fälligen Forderungen aussetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden Verträge über laufende Betreuungsleistungen auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien monatlich zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

  2. Wurde eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende dieser Mindestlaufzeit möglich. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit weiter und kann anschließend monatlich zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

  3. Individuell vereinbarte Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gehen den vorstehenden Regelungen vor.

  4. Gesetzliche Kündigungsrechte sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

  5. Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden, soweit gesetzlich keine strengere Form erforderlich ist.

  6. Mit Vertragsende endet die Verpflichtung des Auftragnehmers zur laufenden Betreuung und Optimierung. In den Werbekonten des Kunden bestehende Kampagnen werden nicht automatisch deaktiviert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart oder vom Kunden beauftragt wurde.

12. Nutzungsrechte

  1. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte verbleiben in der Rechtsinhaberschaft des Kunden bzw. des jeweiligen Rechteinhabers.

  2. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags eigene urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Arbeitsergebnisse erstellt, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

  3. Allgemeines Know-how, Methoden, Strategien, Prozesse, Vorlagen und sonstige nicht ausschließlich für den Kunden entwickelte Arbeitsmittel des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt.

13. Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien beachten die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

  2. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der tatsächlichen Ausgestaltung der jeweiligen Datenverarbeitung.

  3. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen einer solchen Auftragsverarbeitung ausschließlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den dokumentierten rechtmäßigen Weisungen des Kunden.

  4. Soweit nicht ausdrücklich eine rechtliche Prüfung als Leistung vereinbart wurde, ist der Kunde für die Prüfung und Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der von ihm eingesetzten Website, Marketing-, Analyse-, Tracking- und Consent-Systeme verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die erforderlichen Rechtsgrundlagen und Einwilligungen sowie die erforderlichen Informationen gegenüber betroffenen Personen.

  5. Beauftragt der Kunde den Auftragnehmer mit der technischen Einrichtung oder Konfiguration von Marketing-, Analyse-, Tracking- oder Consent-Systemen, umfasst diese Leistung grundsätzlich die technische Umsetzung im vereinbarten Umfang. Eine rechtliche Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des Einsatzes der jeweiligen Systeme ist damit nicht verbunden, soweit eine solche Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

  6. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer die für die vereinbarte technische Umsetzung erforderlichen Informationen und Vorgaben zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine umfassende rechtliche Prüfung dieser Vorgaben vorzunehmen. Gesetzliche Pflichten des Auftragnehmers, insbesondere im Rahmen einer Auftragsverarbeitung, bleiben hiervon unberührt.

  7. Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und geben diese nicht unberechtigt an Dritte weiter.

  8. Gesetzliche Offenlegungs-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

14. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für das Ausbleiben eines bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolgs, soweit ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich als geschuldete Leistung vereinbart wurde.

  5. Für technische Ausfälle, Änderungen oder Entscheidungen von Werbeplattformen und sonstigen Drittanbietern haftet der Auftragnehmer nicht, soweit deren Ursache nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

  6. Für Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen, Materialien, Freigaben oder Zugängen des Kunden beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht, soweit der Auftragnehmer die Schadensursache nicht selbst zu vertreten hat.

15. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.

  2. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, insbesondere bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

  3. Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

upside marketing – Oskar Lifsics
Geschäftsanschrift und weitere Anbieterinformationen siehe Impressum.

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